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Frage & Antwort

Zuschuss für Haltegriffe und Umbau: Zahlt die Pflegekasse auch eine Aufstehhilfe?

Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Zuschuss für Umbauten in der Wohnung geben, zum Beispiel für fest montierte Haltegriffe im Bad. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Ein loser Bettgriff oder ein Toilettenstützgestell ist dagegen meist kein Umbau, sondern ein Hilfsmittel – dafür gilt ein anderer Weg.

von der Redaktion aktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die Antwort in Kürze

Für fest eingebaute Haltegriffe ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt: § 40 Abs. 4 SGB XI erlaubt Zuschüsse der Pflegekasse für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Den Höchstbetrag je Maßnahme legt das Gesetz fest. Lose Aufstehhilfen wie Bettgriff oder WC-Gestell laufen meist als Hilfsmittel. Den Antrag vor Beginn des Umbaus stellen.

Inhalt dieser Seite
Symbolbild: Papiere, Lesebrille und Tee auf einem Küchentisch
Symbolbild, KI-generiert (OpenAI) – zeigt kein bestimmtes Produkt

Was das Gesetz sagt

Der Zuschuss steht in § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach können die Pflegekassen „subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren“. Das Gesetz nennt als Beispiel technische Hilfen im Haushalt.

Die Maßnahme muss im Einzelfall eines von drei Zielen erreichen:

  • die häusliche Pflege überhaupt ermöglichen,
  • sie erheblich erleichtern oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Zwei Wörter sind wichtig. „Können“ heißt: Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, es gibt keinen Automatismus. „Subsidiär“ heißt: Der Zuschuss kommt erst, wenn kein anderer Träger zuständig ist – etwa die Krankenkasse für ein Hilfsmittel.

Den Höchstbetrag je Maßnahme legt das Gesetz fest. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gelten für gemeinsame Umbauten eigene Grenzen. Beträge nennen wir hier nicht; sie stehen im Gesetzestext.

Haltegriff ist nicht gleich Haltegriff

Für die Frage nach dem Zuschuss zählt, ob etwas eingebaut wird oder lose in der Wohnung steht.

HilfeTypischer WegGrundlage
Fest an die Wand geschraubter Haltegriff im BadZuschuss der Pflegekasse für Wohnraumanpassung§ 40 Abs. 4 SGB XI
Toilettenstützgestell, ToilettensitzerhöhungHilfsmittel der Krankenkasse§ 33 SGB V, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 33
Bettgriff, Bettgalgen, BettleiterHilfsmittel oder Pflegehilfsmittel, meist nur zusammen mit einem PflegebettHilfsmittelverzeichnis Produktgruppen 19 und 50

Die AOK NordWest nennt in ihrer Mitteilung vom August 2025 „festverbaute Haltegriffe“ ausdrücklich als Beispiel für eine Wohnraumanpassung, neben begehbaren Duschen, breiteren Türen und Rampen.

Ein Bettgriff, der unter der Matratze liegt, ist dagegen kein Umbau. Für ihn gilt der Weg über Kranken- oder Pflegekasse – und der hängt fast immer an einem Pflegebett. Das erklären wir unter Was zahlt die Kasse?. Für die Toilette gilt eine eigene Regel ohne Pflegebett, siehe Zahlt die Krankenkasse eine WC-Aufstehhilfe?.

So gehst du vor

  1. Pflegegrad klären

    Ohne Pflegegrad gibt es den Zuschuss nicht. Auch bei Pflegegrad 1 ist er vorgesehen (§ 28a SGB XI).
  2. Pflegeberatung nutzen

    Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt, hat Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Dort klärst du, ob dein Vorhaben als Maßnahme zählt.
  3. Angebot einholen

    Lass dir für den Einbau ein Angebot machen, zum Beispiel von einem Handwerksbetrieb. Beschreibe, wobei der Griff hilft: beim Aufstehen von der Toilette, beim Ein- und Aussteigen in Dusche oder Wanne.
  4. Antrag vor dem Umbau stellen

    Reiche den Antrag bei der Pflegekasse ein, bevor der Handwerker anfängt. So rät es auch die AOK NordWest.
  5. Bescheid abwarten

    Erst nach der Zusage beauftragen. Dann weißt du, welchen Teil die Kasse übernimmt.

Häufiges Missverständnis

Manche Ratgeber werben mit „Zuschuss für Aufstehhilfen“ und nennen einen festen Betrag. Das ist ungenau. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für Maßnahmen am Wohnumfeld gedacht, nicht für jedes Hilfsmittel. Und er ist eine Kann-Leistung der Pflegekasse.

Wer bei Amazon einen Bettgriff kauft und die Rechnung einreicht, bekommt das Geld in der Regel nicht erstattet. Frag immer vorher bei der Kasse.

Welche Hilfe zu dir passt, zeigt die Startseite. Wie du eine Aufstehhilfe beantragst, steht unter Aufstehhilfe beantragen, wer zuständig ist, unter Krankenkasse oder Pflegekasse?. Griffe fürs Bad stellen wir unter Haltegriff an der Toilette vor.

Fragen, die oft gestellt werden

Brauche ich für den Zuschuss einen Pflegegrad?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. Auch bei Pflegegrad 1 ist er vorgesehen; § 28a SGB XI zählt die Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds ausdrücklich zu den Leistungen bei Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleibt für Hilfsmittel der Weg über die Krankenkasse.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja, das raten die Pflegekassen. Die AOK NordWest schreibt in ihrer Mitteilung vom August 2025, dass der Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt werden muss. Lass dich vorher von der Pflegeberatung deiner Pflegekasse beraten. Darauf hast du nach § 7a SGB XI einen Anspruch, wenn du Leistungen der Pflegeversicherung erhältst.

Wie viel Zuschuss gibt es?

Den Höchstbetrag je Maßnahme legt § 40 Abs. 4 SGB XI fest; für mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung gelten eigene Regeln. Wie viel die Kasse in deinem Fall gibt, hängt von der Maßnahme und den Kosten ab. Den Betrag nennen wir hier bewusst nicht. Lies ihn im Gesetzestext nach oder frag deine Pflegekasse.

Quellen

Gut zu lesen als Nächstes

Wer hier schreibt

Redaktion aufstehhilfe-bett.de

Kaufberatung für Aufstehhilfen fürs Bett und WC

Wir sind die Redaktion von aufstehhilfe-bett.de. Wir werten Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen, das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Gesetzestexte und Behördenhinweise aus und erklären ruhig, welche Aufstehhilfe zu Kraft, Bett und Kasse passt – für ältere Menschen und für Angehörige, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

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