Frage & Antwort
Pflegebett mit Aufstehhilfe über die Krankenkasse: Was die Kasse leiht und was nicht
Ein Pflegebett mit Aufstehhilfe – im Verzeichnis „mit Sitz- und Aufrichtfunktion“ – übernimmt die Kasse nur, wenn ein Pflegebett nötig ist und einfachere Lösungen ausscheiden. Vorher kommen Zubehör fürs eigene Bett, ein motorischer Einlegerahmen und das normale Pflegebett. Die Pflegekasse verleiht solche Betten vorrangig.
Die Antwort in Kürze
Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Das Hilfsmittelverzeichnis kennt Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion als eigene Produktart. Voraussetzung: Ein motorisch verstellbares Pflegebett ist angezeigt, die Sitzfunktion ist nötig, damit du das Bett selbst verlassen kannst, und andere Lösungen scheiden aus. Mit Pflegegrad kann auch die Pflegekasse zahlen; technische Pflegehilfsmittel verleiht sie vorrangig.

Was ein „Pflegebett mit Aufstehhilfe“ im Verzeichnis ist
Im Handel heißt es Pflegebett mit Aufstehhilfe oder Aufstehbett. Im Hilfsmittelverzeichnis heißt es „Behindertengerechte Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion, motorisch verstellbar“. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis heißt es „Pflegebetten, motorisch verstellbar mit Sitz- und Aufrichtfunktion“.
Solche Betten lassen sich laut Verzeichnis aus dem Liegen in eine nach vorn offene, sesselähnliche Sitzposition fahren. Aus dieser Sitzposition heraus soll das Aufstehen leichter gelingen. Welche Bauarten es gibt, steht auf der Seite Pflegebett mit Aufstehhilfe.
Die Stufen bis zum Bett mit Aufstehfunktion
Die Kasse geht schrittweise vor. Das ist keine Schikane, sondern steht so in den Verzeichnissen.
| Stufe | Lösung | Wann laut Verzeichnis |
|---|---|---|
| 1 | Zubehör fürs eigene Bett: Bettgalgen, Bettleiter, feste Griffe | nur bei Indikation für ein Pflegebett |
| 2 | Motorischer Einlegerahmen im eigenen Bett, auch mit Sitz- oder Schwenkfunktion | wenn so das eigene Bett weiter nutzbar bleibt |
| 3 | Pflegebett, motorisch verstellbar | wenn das eigene Bett auch mit Zubehör oder Einlegerahmen nicht nutzbar ist |
| 4 | Pflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktion | wenn zusätzlich die Sitzfunktion nötig ist und andere Lösungen ausscheiden |
Im Hilfsmittelverzeichnis steht dazu: Ein behindertengerechtes Bett „kommt dann in Betracht“, wenn das übliche Bett nicht genutzt werden kann, zum Beispiel wegen eines Höhenunterschieds zum Rollstuhl. Und nur, wenn das auch mit Zubehör oder einem Einlegerahmen nicht gelingt.
Für das Bett mit Sitz- und Aufrichtfunktion nennt das Verzeichnis drei Bedingungen zusammen: Ein motorisch verstellbares Bett ist angezeigt. Die Sitzfunktion ist nötig, damit der Mensch das Bett selbstständig aufsuchen und verlassen kann. Und andere Maßnahmen oder Versorgungen scheiden aus.
Krankenkasse oder Pflegekasse?
Pflegebetten gibt es bei beiden Kassen. Die Gründe sind verschieden.
- Krankenkasse: Das Bett soll eine Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen (§ 33 SGB V). Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
- Pflegekasse: Das Bett soll die Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen (§ 40 SGB XI). Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis zahlt die Pflegekasse, wenn das vorhandene Bett für eine nötige Umrüstung nicht geeignet ist oder die Umrüstung nicht ausreicht.
Beim Bett mit Sitz- und Aufrichtfunktion verlangt das Pflegehilfsmittelverzeichnis zusätzlich: Das Bett muss das Aufsuchen und Verlassen des Bettes möglich machen, und das muss zur Aktivierung nötig sein.
Du musst nicht wissen, welche Kasse zuständig ist. Dient ein Hilfsmittel beiden Zwecken, prüft die Stelle, bei der du den Antrag stellst, wer leistet (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Mehr dazu unter Krankenkasse oder Pflegekasse?.
Was die Kasse leiht – und was nicht
Das Bett kommt meist als Leihgerät. Technische Pflegehilfsmittel soll die Pflegekasse „vorrangig leihweise“ überlassen. Auch die Krankenkasse kann Hilfsmittel leihweise abgeben. Pflegebetten müssen laut Verzeichnis für den Wiedereinsatz geeignet sein; bei einem Wiedereinsatz wird das Bett hygienisch aufbereitet geliefert.
Die Matratze kann dazugehören. Beide Verzeichnisse rechnen die Matratze zur Leistung, wenn die vorhandene nicht genutzt werden kann. Bei der Pflegekasse ist sie dann Bestandteil des Bettes, ohne eigenen Eigenanteil.
Zubehör nur mit Bett. Bettgalgen, Aufrichthilfen und Seitengitter gibt es bei beiden Kassen als Zubehör zum Pflegebett. Die Produktarten stehen unter Hilfsmittelnummer.
Keine Erstattung für Selbstgekauftes. Die Kassen versorgen über ihre Vertragspartner und zahlen die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 6 und 7 SGB V). Wer selbst kauft und die Rechnung einreicht, bekommt das Geld in der Regel nicht erstattet.
Zuzahlung. Bei der Pflegekasse sind es 10 Prozent, nach oben begrenzt (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei der Krankenkasse gilt die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V.
Wenn die Kasse ablehnt
Nicht jeder, dem das Aufstehen schwerfällt, braucht ein Pflegebett. Oft hilft schon eine einfachere Lösung am eigenen Bett. Motorische Einsätze für das vorhandene Bett, die das Kopfteil anheben, zeigt die Seite Elektrische Aufstehhilfe fürs Bett. Alles zur Kassenlage bei Bettgriff und Bettgalgen steht unter Was zahlt die Krankenkasse?.
Fragen, die oft gestellt werden
Zahlt die AOK ein Pflegebett mit Aufstehhilfe?
Für die AOK gelten dieselben Verzeichnisse wie für alle gesetzlichen Kassen. Ein Bett mit Sitz- und Aufrichtfunktion kommt nur infrage, wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett angezeigt ist, die Sitzfunktion zum selbstständigen Verlassen des Bettes nötig ist und andere Lösungen ausscheiden. Welches Sanitätshaus liefert, hängt von den Verträgen deiner Kasse ab.
Bekomme ich mit Pflegegrad 2 ein Pflegebett?
Ein bestimmter Pflegegrad steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht als Bedingung. Entscheidend sind die dort genannten Indikationen, etwa eine erheblich eingeschränkte Mobilität und Pflege, die ganz oder teilweise im Bett stattfindet. Außerdem muss das vorhandene Bett für eine Umrüstung ungeeignet sein oder die Umrüstung nicht reichen.
Muss ich ein Pflegebett von der Kasse kaufen?
In der Regel nicht. Technische Pflegehilfsmittel soll die Pflegekasse vorrangig leihweise überlassen (§ 40 Abs. 3 SGB XI); auch die Krankenkasse kann Hilfsmittel leihweise abgeben. Pflegebetten müssen laut Verzeichnis für den Wiedereinsatz bei weiteren Menschen geeignet sein. Lehnst du ein Leihbett ohne zwingenden Grund ab, zahlst du selbst.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel, Fortschreibung vom 03.12.2024
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, Fortschreibung vom 03.12.2024
- § 33 SGB V – Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- § 17a SGB XI – Richtlinien zur Empfehlung von Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis – Aufbau, Verträge und Webportal
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Wer hier schreibt
Redaktion aufstehhilfe-bett.de
Kaufberatung für Aufstehhilfen fürs Bett und WC
Wir sind die Redaktion von aufstehhilfe-bett.de. Wir werten Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen, das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Gesetzestexte und Behördenhinweise aus und erklären ruhig, welche Aufstehhilfe zu Kraft, Bett und Kasse passt – für ältere Menschen und für Angehörige, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.
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