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Frage & Antwort

Zahlt die Krankenkasse eine Aufstehhilfe für die Toilette?

Ja, das ist möglich – und anders als beim Bettgriff braucht es dafür kein Pflegebett. Toilettenstützgestelle stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen in Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ mit einer eigenen Indikation. Entscheidend ist, dass Hinsetzen und Aufstehen eingeschränkt sind und zugleich die Rumpfkontrolle.

von der Redaktion aktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die Antwort in Kürze

Die Krankenkasse kann ein Toilettenstützgestell übernehmen (Produktart 33.40.02.0). Voraussetzung laut Hilfsmittelverzeichnis: erschwerte Toilettennutzung, weil Hinsetzen und Aufstehen eingeschränkt sind und gleichzeitig die Rumpfkontrolle. Meist verlangt die Kasse eine ärztliche Verordnung. Frag vor dem Kauf: Versorgt wird über Vertragspartner, eine selbst bei Amazon gekaufte Hilfe wird in der Regel nicht erstattet. Die Zuzahlung regelt § 61 SGB V.

Inhalt dieser Seite
Symbolbild: helles Bad mit WC, ohne Hilfsmittel
Symbolbild, KI-generiert (OpenAI) – zeigt kein bestimmtes Produkt

Toilette und Bett: zwei verschiedene Regeln

Beim Bett hängt fast alles am Pflegebett. Bettgriff, Bettgalgen und Bettleiter zahlt die Kasse vor allem als Zubehör zu einem medizinisch nötigen Pflegebett. Das steht unter Was zahlt die Kasse?.

An der Toilette ist das anders. Toilettenhilfen haben im Hilfsmittelverzeichnis eine eigene Produktgruppe, die Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ (Fortschreibung vom 11.12.2025). Ein Pflegebett spielt dort keine Rolle. Es zählt nur, wie gut du allein auf die Toilette kommst und wieder hoch.

Was steht im Hilfsmittelverzeichnis?

Für Aufstehhilfen an der Toilette sind zwei Produktarten wichtig:

ProduktartWas es istVoraussetzung laut Verzeichnis
33.40.02.0 ToilettenstützgestelleU-förmiger Rahmen mit Armlehnen rechts und links vom WCerschwerte Toilettennutzung, Hinsetzen und Aufstehen eingeschränkt, zugleich eingeschränkte Rumpfkontrolle
33.40.02.1 ToilettensitzgestelleGestell mit eigener, höhenverstellbarer Sitzfläche und Armstützendieselbe Indikation wie beim Stützgestell

Die Indikation beim Stützgestell lautet im Kern: „Ermöglichung der selbständigeren oder selbständigen Toilettennutzung“ bei erschwerter Toilettennutzung, weil die Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens eingeschränkt ist und gleichzeitig die Rumpfkontrolle. Als Ursachen nennt das Verzeichnis zum Beispiel stark eingeschränkte Gelenke der Beine, zu wenig Muskelkraft in den Beinen oder Schädigungen des Nervensystems.

In derselben Produktgruppe stehen auch Toilettensitzerhöhungen (mit und ohne Armlehnen), Toilettenstühle und elektrische Toilettenaufstehhilfen. Jede Produktart hat ihre eigene Indikation. Wie sich Stützgestell und Sitzgestell unterscheiden, steht unter Toilettenstützgestell.

Was die Kasse nicht zahlt

Zwei Grenzen nennt das Verzeichnis selbst:

  • Handelsübliche Toiletten und Brillen. Ein normales oder erhöhtes WC-Becken und eine normale Toilettenbrille gelten als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Dafür zahlt die Krankenkasse nicht.
  • Nur der Mehraufwand. Die Leistungspflicht umfasst den behinderungsbedingten Mehraufwand, einschließlich der Montage.

Fest an die Wand geschraubte Haltegriffe stehen nicht in Produktgruppe 33. Für sie kann mit Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse infrage kommen. Mehr dazu unter Zuschuss für Haltegriffe und Umbau.

Rezept, Antrag, Lieferung

  1. Mit Arzt oder Ärztin sprechen

    Beschreibe genau, was an der Toilette schwerfällt: Hinsetzen, Aufstehen, aufrecht Sitzen. Meist verlangt die Kasse eine ärztliche Verordnung. Eine Pflegefachperson kann ein Hilfsmittel nach einer erstmaligen ärztlichen Verordnung selbst verordnen, wenn es im Katalog der häuslichen Krankenpflege steht (§ 15a Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Empfiehlt sie bei der Antragstellung ein Hilfsmittel, das der Pflege dient, braucht es ebenfalls keine ärztliche Verordnung; die Empfehlung darf höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Schritt für Schritt: Aufstehhilfe beantragen.
  2. Sanitätshaus wählen, das Vertragspartner ist

    Du kannst alle Leistungserbringer nutzen, die Vertragspartner deiner Kasse sind (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Kasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7 SGB V).
  3. Antrag stellen lassen

    Meist reicht das Sanitätshaus die Verordnung bei der Kasse ein. Hast du einen Pflegegrad, ist das kein Problem: Dient ein Hilfsmittel der Behandlung und der Pflege, prüft die Stelle, bei der du den Antrag stellst, wer zuständig ist (§ 40 Abs. 5 SGB XI).
  4. Erst nach der Zusage bestellen

    Wer vorher selbst bei Amazon kauft und die Rechnung einreicht, bekommt das Geld in der Regel nicht erstattet.

Zuzahlung

Für jedes Hilfsmittel der Krankenkasse zahlen Erwachsene etwas zu (§ 33 Abs. 8 SGB V). Die Höhe steht in § 61 SGB V: 10 Prozent des Abgabepreises, mit einem gesetzlichen Mindest- und Höchstbetrag, aber nie mehr als das Hilfsmittel kostet. Den genauen Betrag nennt dir das Sanitätshaus.

Hast du im Jahr schon viele Zuzahlungen geleistet, hilft § 62 SGB V. Wer seine Belastungsgrenze erreicht, bekommt von der Kasse eine Bescheinigung und zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr zu.

Wenn die Kasse ablehnt

Passt die Indikation nicht, zahlst du ein Stützgestell selbst. Freistehende Gestelle ohne Bohren gibt es in vielen Ausführungen. Unsere Empfehlung und worauf du beim Messen achtest, stehen unter WC-Aufstehhilfe.

Am Bett gelten andere Regeln, siehe Krankenkasse oder Pflegekasse?. Alle Hilfen im Überblick zeigt die Startseite.

Fragen, die oft gestellt werden

Brauche ich für ein Toilettenstützgestell ein Rezept?

Meist verlangt die Kasse eine ärztliche Verordnung. Gesetzlich nötig ist sie nach § 33 Abs. 5a SGB V nur, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Sie entfällt, wenn eine Pflegefachperson das Hilfsmittel nach § 15a Abs. 1 Nr. 2 SGB V verordnet hat oder es bei der Antragstellung empfiehlt (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Verzichtet die Kasse auf die Genehmigung, darf sie eine Verordnung verlangen. Frag am besten vorher bei deiner Kasse, was sie braucht.

Zahlt die Kasse auch eine Toilettensitzerhöhung?

Sie kann es. Toilettensitzerhöhungen, auch mit Armlehnen, stehen ebenfalls in Produktgruppe 33. Jede Produktart hat ihre eigene Indikation, meist eine eingeschränkte Fähigkeit zum Hinsetzen und Aufstehen zusammen mit eingeschränkter Rumpfstabilität. Ein handelsübliches erhöhtes WC-Becken zahlt die Kasse dagegen nicht; es gilt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.

Wie hoch ist die Zuzahlung für eine WC-Aufstehhilfe?

Für Hilfsmittel der Krankenkasse gilt § 61 SGB V: 10 Prozent des Abgabepreises, mit einem gesetzlichen Mindest- und Höchstbetrag und nie mehr als das Hilfsmittel kostet. Wer im Jahr seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich nach § 62 SGB V für den Rest des Jahres befreien lassen. Den genauen Betrag nennt dir die Kasse oder das Sanitätshaus.

Quellen

Gut zu lesen als Nächstes

Wer hier schreibt

Redaktion aufstehhilfe-bett.de

Kaufberatung für Aufstehhilfen fürs Bett und WC

Wir sind die Redaktion von aufstehhilfe-bett.de. Wir werten Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen, das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Gesetzestexte und Behördenhinweise aus und erklären ruhig, welche Aufstehhilfe zu Kraft, Bett und Kasse passt – für ältere Menschen und für Angehörige, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

  • Hilfsmittelverzeichnis, Gesetze & Anleitungen ausgewertet
  • Quellen auf jeder Seite
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

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