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Glossar

Glossar: Bettaufrichter, Aufrichthilfe, Seitengitter und andere Begriffe einfach erklärt

In Hilfsmittelverzeichnis, Verordnung und Produktbeschreibung tauchen Wörter auf, die im Alltag kaum jemand benutzt. Dieses Glossar erklärt sie in einfacher Sprache – alphabetisch sortiert und jeweils so, wie sie im Gesetz, im Hilfsmittelverzeichnis oder in der Herstelleranleitung stehen.

von der Redaktion aktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit
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So ist das Glossar aufgebaut

Die Begriffe unten sind alphabetisch sortiert. Jede Erklärung stützt sich auf eine Quelle, die du unten auf der Seite findest: das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, einen Gesetzestext oder die Gebrauchsanweisung eines Herstellers. Wo ein Begriff im Alltag anders heißt als im Verzeichnis, nennen wir beide Wörter.

Viele Begriffe stammen aus der Sprache der Krankenkassen. Sie stehen auf Verordnungen, in Kostenvoranschlägen und in Bescheiden. Wer sie kennt, versteht schneller, was beantragt und was bewilligt wurde.

Drei Begriffspaare, die oft verwechselt werden

Bettgalgen und Bettaufrichter sind dasselbe. „Bettgalgen“ sagt man im Alltag, „Bettaufrichter“ steht im Hilfsmittelverzeichnis. Den hängenden Griff nennt der Hersteller Rehaforum Trapezgriff.

Bettgriff und Bettgitter sind etwas Verschiedenes. Ein Bettgriff hilft beim Aufrichten und Aufstehen. Ein Bettgitter, im Verzeichnis Bettseitenteil, soll das Herausfallen verhindern und kann eine freiheitsentziehende Maßnahme sein. Den Unterschied erklärt Bettgriff oder Bettgitter?.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehören zu zwei Kassen. Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse (§ 33 SGB V), Pflegehilfsmittel die Pflegekasse mit Pflegegrad (§ 40 SGB XI). Was das für Bettgriff und Bettgalgen bedeutet, steht unter Was zahlt die Kasse?.

Ein Wort zu den Nummern

Im Hilfsmittelverzeichnis hat jede Produktart eine siebenstellige Nummer. Die ersten beiden Ziffern nennen die Produktgruppe: 19 für Krankenpflegeartikel, 33 für Toilettenhilfen, 50 für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Bettaufrichter tragen zum Beispiel die Nummer 19.40.02.2. Einzelne Produkte haben zusätzlich eine längere Nummer. Wie du die Nummern liest und wofür du sie brauchst, erklärt Hilfsmittelnummer.

Ein verbreiteter Fehler: Manche Ratgeber nennen hier Produktgruppe 22. Dort stehen Lifter. Bettaufrichter, Aufrichthilfen und Seitengitter stehen in Produktgruppe 19.

Wörter aus Antrag und Bescheid

Rund um den Antrag begegnen dir noch ein paar Wörter, die im Gesetz stehen:

  • Leihweise Überlassung: Die Kasse gibt dir das Hilfsmittel als Leihgabe, statt es zu bezahlen. Die Krankenkasse kann das (§ 33 Abs. 5 SGB V), die Pflegekasse soll es bei technischen Pflegehilfsmitteln vorrangig tun (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Vertragsärztliche Verordnung: die Verordnung einer Ärztin oder eines Arztes mit Kassenzulassung. Meist verlangt die Kasse sie; gesetzlich Pflicht ist sie nur, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V).
  • Empfehlung der Pflegefachperson: Empfiehlt eine Pflegefachperson bei der Antragstellung ein Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel, das der Pflege dient, braucht es keine ärztliche Verordnung. Die Empfehlung darf höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
  • Medizinischer Dienst: prüft im Auftrag der Kasse in geeigneten Fällen, ob ein Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33 Abs. 5b SGB V).
  • Mehrkosten: Wählst du eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht, trägst du den Unterschied selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V).

Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, steht unter Aufstehhilfe beantragen.

Wo die Begriffe ausführlich erklärt sind

Antworten auf typische Fragen stehen unter Fragen und Antworten, einen Überblick über alle Hilfen gibt die Startseite.

Aufstehhilfe fürs Bett
Eine Aufstehhilfe fürs Bett ist ein Haltegriff, Gestell oder Bettzubehör, an dem sich ein Mensch aus eigener Kraft aus dem Liegen aufrichtet oder von der Bettkante aufsteht; die wichtigsten Bauformen sind der Bettgriff unter der Matratze, der Bettgalgen (Bettaufrichter) über dem Kopfende und die Bettleiter am Fußende.
Behindertengerechtes Bett (Pflegebett)
Bett mit stufenlos motorischer Höhenverstellung und motorisch verstellbarer Liegefläche, teils mit erhöhter Tragfähigkeit, breiterer Liegefläche oder Sitz- und Aufstehfunktion. Die Kasse stellt es laut Hilfsmittelverzeichnis, wenn das handelsübliche Bett auch mit Zubehör oder Einlegerahmen nicht genutzt werden kann.
Bett mit Sitz- und Aufrichtfunktion
Pflegebett, das sich aus der Liegeposition in eine nach vorne offene, sesselähnliche Sitzposition fahren lässt. Aus dieser Position soll ein barrierefreies Aufstehen und Hinsetzen möglich sein. Produktart 19.40.01.8 bei der Krankenkasse, 50.45.01.4 bei der Pflegekasse.
Bettaufrichter
Begriff des Hilfsmittelverzeichnisses für den Bettgalgen (Produktart 19.40.02.2): eine am Kopfende des Bettes montierte oder freistehende Metallrahmenkonstruktion mit höhenverstellbarem Griff, an dem man sich aus der Liege- in die Sitzposition aufrichtet.
Bettgalgen
Umgangssprachlich für den Bettaufrichter. Er setzt verbliebene Restkräfte in Oberkörper und Armen voraus und ist keine Hebehilfe: Pflegende ziehen damit niemanden hoch.
Bettgriff
Fester Haltegriff an der Längsseite des Bettes. Laut Hilfsmittelverzeichnis wird er durch Spanngurte oder Klemmschrauben am Bettgestell oder Lattenrost befestigt; bei Griffen mit Platte liegt die Platte zwischen Lattenrost und Matratze.
Bettleiter
Mehrfachgriff am Fußende des Bettes, an dem man sich Sprosse für Sprosse in den Sitz zieht. Sie hilft nur vom Liegen in den Sitz, nicht beim Aufstehen; ein Arm muss ausreichend belastbar sein, dazu braucht es Rumpfkontrolle und Streckfähigkeit der Beine.
Bettseitenteile (Seitengitter)
Am Bett montierte seitliche Begrenzungen der Liegefläche (Produktart 19.40.02.4), die ein unbeabsichtigtes Herausfallen verhindern sollen. Ihr Anbringen kann eine freiheitsentziehende Maßnahme sein.
Einlegerahmen (behindertengerecht)
Motorisch verstellbarer Rahmen, der in das vorhandene Bett eingebaut wird und es zu einem behindertengerechten Bett erweitert. Manche Modelle haben eine Sitz- und Schwenkfunktion, die ein Sitzen quer zum Bett und damit ein leichteres Verlassen ermöglicht (Produktart 19.40.03.3, bei der Pflegekasse 50.45.03.3).
Freiheitsentziehende Maßnahme
Entzug der Freiheit durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise, etwa durch ein Bettgitter. Eine gerichtliche Genehmigung verlangt § 1831 Abs. 4 BGB nur für Betreute in Krankenhaus, Heim oder sonstiger Einrichtung; zu Hause entscheidet der einwilligungsfähige Mensch selbst oder sein Bevollmächtigter bzw. Betreuer.
Hilfsmittel
Gegenstand, der im Einzelfall erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V). Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gehören nicht dazu. Zuständig ist die Krankenkasse.
Hilfsmittelverzeichnis
Systematisch gegliedertes Verzeichnis der Hilfsmittel, für die die gesetzliche Krankenversicherung leistet. Es wird vom GKV-Spitzenverband erstellt (§ 139 SGB V); ein Produkt wird auf Antrag des Herstellers aufgenommen.
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, das die Pflege erleichtert, zur Linderung von Beschwerden beiträgt oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht (§ 40 SGB XI). Zuständig ist die Pflegekasse, Voraussetzung ist ein Pflegegrad; technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen.
Produktgruppe und Produktart
Gliederung des Hilfsmittelverzeichnisses. Aufstehhilfen fürs Bett stehen in Produktgruppe 19 „Krankenpflegeartikel“, Toilettenstützgestelle in Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“, Pflegebettenzubehör der Pflegekasse in Produktgruppe 50. Die siebenstellige Nummer, etwa 19.40.02.2, bezeichnet die Produktart.
Sichere Arbeitslast (SAL)
Die größte zulässige Last, die ein Pflegebett heben darf. Laut Hilfsmittelverzeichnis ist sie die Summe aus dem Gewicht des Menschen, der Matratze, der Bettwäsche und des Zubehörs, etwa eines Aufrichters.
Sonstige Aufrichthilfen
Produktart 19.40.02.3 im Hilfsmittelverzeichnis: Mehrfachgriffe am Fußende (Bettleitern) und feste Griffe an der Längsseite des Bettes. Sie sollen das eigenständige Aufrichten aus dem Liegen in eine sichere Sitzhaltung ermöglichen.
Toilettensitzerhöhung
Aufsatz meist aus Kunststoff, der auf dem WC-Becken befestigt wird und den Sitz erhöht. Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet vier Produktarten: 33.40.01.0 ohne und 33.40.01.1 mit Höhenverstellung, 33.40.01.2 mit Armlehnen und 33.40.01.3 mit Armlehnen und Höhenverstellung.
Toilettensitzgestell
Rahmen mit eigener, höhenverstellbarer Sitzfläche mit Toilettenöffnung, belastungsstabilen Armstützen und Spritzschutz darunter (Produktart 33.40.02.1). Es hilft, wenn die Toilette zu niedrig ist und zugleich seitlicher Halt fehlt.
Toilettenstützgestell
U-förmiger Rohrrahmen mit Armlehnen links und rechts der Toilette (Produktart 33.40.02.0). Es steht frei auf mindestens vier rutschsicheren Füßen oder wird am WC-Becken, an der Wand oder am Fußboden befestigt.
Trapezgriff
Der hängende Griff eines Bettgalgens, an dem man sich festhält und hochzieht; im Handel oft auch Triangelgriff genannt. Laut Gebrauchsanweisung des Herstellers Rehaforum gehört er auf Höhe oberer Brustkorb bis Kinn und darf nicht plötzlich losgelassen werden.
Vertragspartner
Sanitätshaus oder anderer Leistungserbringer mit Vertrag mit deiner Krankenkasse. Über ihn läuft die Versorgung, die Kasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 6 und 7 SGB V). Wer selbst kauft und die Rechnung einreicht, bekommt das Geld deshalb in der Regel nicht erstattet.
Zuzahlung
Eigenanteil, den Erwachsene bei einem Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 61 SGB V) oder einem technischen Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (§ 40 Abs. 3 SGB XI) an die abgebende Stelle zahlen. Wie hoch er ist, regelt das Gesetz.

Quellen

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Wer hier schreibt

Redaktion aufstehhilfe-bett.de

Kaufberatung für Aufstehhilfen fürs Bett und WC

Wir sind die Redaktion von aufstehhilfe-bett.de. Wir werten Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen, das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Gesetzestexte und Behördenhinweise aus und erklären ruhig, welche Aufstehhilfe zu Kraft, Bett und Kasse passt – für ältere Menschen und für Angehörige, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

  • Hilfsmittelverzeichnis, Gesetze & Anleitungen ausgewertet
  • Quellen auf jeder Seite
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

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